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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Problem mit den Eltern

Hallo,

ich bin 24 Jahre alt, lebe jetzt seit ca. 5 Jahren in Deutschland, davor habe ich mit meinen Eltern in Polen gelebt (Habe die deutsche Staatsangehörigkeit).
Meine Eltern leben weiterhin in Polen, wir haben keinen Kontakt zueinander, habe von Ihnen auch keine finanzielle unterstützung bekommen in der Zeit wo ich jetzt in Deutschland bin. Sie haben sich geweigert mich in irgendeiner Form zu unterstützen. Jetzt bin ich mit meiner Ausbildung fertig, habe auch einen Teilzeitjob, sitze aber auf einem Berg schulden (Studentenkredit) die ich abbezahlen muss. Der Grund weshalb ich damals Polen verlassen habe war zu einem der, dass ich zurück nach Deutschland wollte (habe hier als kleines Kind gelebt), zum anderem der das mich meine Eltern mein Leben lang geschlagen und gedemütigt haben.
Als ich Polen damals verlassen habe, war ich der mitbesitzer eines Grundstücks dort (habe dafür aber leider keine Beweise). Habe ich jetzt noch ein Recht meinen Anteil davon zu verlangen? Ich würde gerne das Sie mir meinen Teil auszahlen und dafür das Grundstück behalten. Sie haben da ja ein Haus stehen und führen eine Autowerkstatt. Wie sieht es den mit dem Unterhalt aus? Ich war zwar schon 19 als ich ausgezogen bin, müssen die Eltern aber nicht einen untrerstützen bis man 25 ist?

Will ja eigentlich nur das was mir zusteht, nicht mehr und nicht wenniger.

Wie wäre es denn jetzt am besten vorzugehen. Dachte da an ein Schreiben von einem Anwalt das ich Ihnen hinschicken würde um eine Einigung zu finden, vielleicht würde das ja reichen.

Lebe jetzt hier, bin Glücklich und möchte eigentlich jetzt nicht großartig streiten sondern eher eine friedliche Lösung finden wobei ich dazu noch sagen muss, dass ich immer noch Angst vor meinen Eltern habe.

Macht es denn Sinn? Wer könnte mir denn so ein Schreiben verfassen?

Bitte um eine gründliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen.

PK

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Wenn Ihnen das Grundstück in Polen offiziell gehört hat, dann wird es heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch der Fall sein. Daher sollten Sie, sofern Sie wissen wo das Grundstück liegt (also Ortschaft, Straße, usw.) beim zuständigen Grundbuchamt in Polen nachfragen und einen Auszug aus dem Grundbuch einfordern. Dort wird genau stehen, wer in welchem Verhältnis Eigentümer ist.

Da das Grundstück offensichtlich in Polen gelegen ist, wird polnisches Recht anwendbar sein. Da ich mich insoweit leider nicht auskenne, kann nicht abschließend von hier aus beurteilt werden, ob Sie eine Auszahlung seitens Ihrer Eltern, also ein Abkaufen des Grundstücks verlangen können. Nach deutschem Recht könnten Sie dies nicht, Sie könnten als Miteigentümer aber die Versteigerung des Grundstücks und anschließende Aufteilung des Erlöses unter den Eigentümern beantragen.

Grundsätzlich sind Ihre Eltern Ihnen noch zum Unterhalt verpflichtet. Eine abschließende Klärung dieser Frage ist aber leider im Rahmen einer Erstberatung nicht möglich, da insoweit der komplette Sachverhalt (insbesondere Einkommensverhältnisse der Eltern, eigenes Einkommen, etc.) bekannt sein müssen.

Sehr gerne würde ich Ihnen im Rahmen einer gesonderten Mandatserteilung bei der Klärung dieser Fragen behilflich sein und Ihnen auch bei der anwaltlichen Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber Ihren Eltern behilflich sein.

Wie gesagt sollten Sie auch die Einsicht im polnischen Grundbuch durchführen. Hierfür brauchen Sie nicht notwendigerweise einen Anwalt.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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