Muss ich meinem Ex-Partner nach der Scheidung einen Teil meines Einkommens abgeben?
April 28, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Erwin Evers
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
nach jahrelanger Ehe habe ich mich entschieden, mich von meinem Partner zu trennen und scheiden zu lassen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich meinem Ex-Partner nach der Scheidung einen Teil meines Einkommens abgeben muss.
Zur Ausgangssituation: Mein Ex-Partner und ich haben während unserer Ehezeit beide gearbeitet und unser Einkommen war etwa gleich hoch. Nun befürchte ich, dass mein Ex-Partner Ansprüche auf einen Teil meines Einkommens stellen könnte, da er während unserer Ehezeit weniger verdient hat als ich.
Der Ist-Zustand ist folgender: Nach der Scheidung möchte ich mein eigenes Leben führen und unabhängig sein. Es liegt mir fern, meinen Ex-Partner finanziell zu unterstützen, da ich der Meinung bin, dass jeder für sein eigenes Einkommen verantwortlich sein sollte.
Meine Sorgen liegen darin, dass mein Ex-Partner möglicherweise Unterhaltsansprüche geltend machen könnte und ich dadurch finanziell belastet würde. Ich möchte gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, meinem Ex-Partner einen Teil meines Einkommens abzugeben und wie ich mich dagegen absichern kann.
Meine Frage an Sie als Expertin im Scheidungsrecht lautet daher: Muss ich meinem Ex-Partner nach der Scheidung einen Teil meines Einkommens abgeben und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um mich dagegen abzusichern? Ich möchte gerne Klarheit darüber erhalten, wie ich meine finanzielle Unabhängigkeit nach der Scheidung sicherstellen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lilli Endres
Sehr geehrte Frau Endres,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der finanziellen Auswirkungen einer Scheidung auf Ihr Einkommen. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Frage.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass bei einer Scheidung der sogenannte nacheheliche Unterhalt geltend gemacht werden kann. Dies bedeutet, dass ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt ist, wenn er nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dabei spielt unter anderem die Dauer der Ehe, die Lebensverhältnisse während der Ehe und die jeweiligen Einkommensverhältnisse eine Rolle.
In Ihrem Fall, in dem beide Ehepartner während der Ehezeit gearbeitet haben und das Einkommen etwa gleich hoch war, könnte es sein, dass Ihr Ex-Partner tatsächlich Unterhaltsansprüche geltend machen könnte, wenn er nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies ist jedoch individuell zu prüfen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Um sich gegen solche Ansprüche abzusichern, können Sie beispielsweise einen Ehevertrag abschließen, in dem die finanziellen Folgen einer möglichen Scheidung geregelt werden. In einem solchen Vertrag können Sie unter anderem festlegen, dass kein nachehelicher Unterhalt gezahlt wird oder nur für einen begrenzten Zeitraum. Ein solcher Ehevertrag kann Ihnen somit helfen, Ihre finanzielle Unabhängigkeit nach der Scheidung zu sichern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag bestimmte Formvorschriften einhalten muss und dass beide Ehepartner diesen freiwillig und in Kenntnis der Folgen unterzeichnen müssen. Daher empfehle ich Ihnen, sich von einem spezialisierten Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Evers
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