Anrechte auf Haus
August 14, 2009 | 80,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ich bin seit 2002 verheiratet. Mein Mann hat 2005 das Haus seiner Eltern per Übergabevertrag übertragen bekommen, allerdings mit der Klausel, dass das Haus im Falle seines Ablebens an die Eltern zurückgeht oder bei einer Veräußerung oder Belastung ohne Zustimmung der Übergeber.
Hätte ich im Falle einer Scheidung irgendwelche Anrechte auf das Haus?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Leider sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie an dem Haus irgendwelche Ansprüche im Falle einer Scheidung geltend machen können.
So wie ich den Sachverhalt verstehe, ist Ihr Mann im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen, so dass er auch grundsätzlich alle Rechte an dem Haus hat.
Auch scheidet die Berücksichtigung des Hauses bei einem eventuell durchzuführenden Zugewinnausgleich aus.
Dies hängt damit zusammen, dass Ihr Mann das Haus von seinen Eltern geschenkt bekommen hat.
Schenkungen während der Ehe werden nämlich grundsätzlich nicht bei Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Hieran ändert auch leider nichts, dass die Schenkung lediglich auflösend bedingt war, also beim, Scheitern laut Übergabevertrag wieder rückgängig zu machen ist.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben auch wenn ic hes bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagabend und ein schönes Wochenende!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?