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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Hausüberschreibung

Meine Mutter ist 68 Jahre alt und verwitwet. Sie hat zwei Kinder geboren. Mein jüngerer Bruder ist vor neun Jahren auf tragische Weise ums Leben gekommen. Die unterschiedlichen Formen der Trauer und Bewältigung haben meine Mutter und mich sehr weit voneinander entfernt. Doch das nur am Rande und zum besseren Verständnis.
Sie hat seit ca. zehn Jahren einen festen Partner in meinem Alter - ich bin 40 - wobei seit 2001 keine Liebesbeziehung, sondern eher eine Zweckgemeinschaft besteht. Meine Mutter ist nach mehreren Herzoperationen zwar noch selbständig. Ihr Partner - von Beruf Krankenpfleger - kümmert sich jedoch liebevoll um sie und wohnt seit ca. einem Jahr mit in ihrem Haus.
Meine Mutter hat ihm aufgrund der geschilderten besonderen Umstände das Haus überschrieben, das angeblich nicht mehr viel wert war. Sie bezifferte den Verkehrswert mit ca. 65.000 € oder 35.000 €. Danach fragte sie mich, ob ich einverstanden sei. Ich stimmte dem zu, da ich in all den letzten Jahren meine Mutter zwar regelmäßig besucht, aber mich aufgrund der Differenzen nie lange bei ihr aufgehalten geschweige denn sie gepflegt habe. Als Ausgleich legte sie für meinen Sohn, ihren Enkel, ein Festgeldkonto über 10.000 € an, das in zehn Jahren zur Auszahlung kommt.
Nach längerer Überlegung wurde mir bewußt, wie traurig das Ganze eigentlich ist. Nicht nur will meinen Mutter nichts mehr von mir und meinem Leben wissen, sondern ich bin auch enterbt. Gelähmt von eingebildeten Schuldgefühlen und Trauer um meinen Bruder hatte ich damals zugesagt.
Ich mag und schätze den Partner/Pfleger/Mitbewohner meiner Mutter sehr und gönne ihm eine finanzielle Entschädigung für seine Fürsorge. Er kommt jedoch aus einer sozial schwachen und niveaulosen Familie und hat bisher keine eigenen Kinder. Diese wären - wenn überhaupt - erst in Jahren ein Thema, wenn er sich einer anderen Frau zuwendete und mit ihr eine Familie gründete. Ich bat ihn deshalb, die Unterlagen dahingehend notariell abändern zu lassen, als daß das Haus im Fall seines Todes an mich bzw. meinen Sohn zurückfiele, sollte er keine leiblichen bzw. adoptierten Kinder hinterlassen. Er versprach mehrmals, sich zu informieren, hat aber bislang nichts in diese Richtung unternommen. In mir entsteht nun langsam die Gewißheit, daß er es auch gar nicht vorhat und - noch schlimmer -, daß er gewisse Dinge aus Berechnung tut. Das alles stimmt mich sehr traurig. Ich möchte mich auf keinen Fall mit ihm streiten, möchte aber auch nicht, daß das Haus, in dem ich aufgewachsen bin und viele schöne Jahre verbracht habe, in naher oder mittlerer Zukunft von seinen Angehörigen bewohnt wird, die ich nie kennengelernt habe und auch nie kennenlernen möchte.
Hier nun meine Fragen: Ist es möglich, die Überschreibung anzufechten bzw. dem Partner meiner Mutter rechtliche Schritte anzudrohen ? Wie hoch wäre mein Pflichanteil ? Am liebsten wäre mir, auf jeden finanziellen Ausgleich zu verzichten und im Gegenzug eine Abänderung der Urkunden wie oben geschildert zu erwirken. Ist das rechtlich möglich ?

Ich danke für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1.)Ist es möglich, die Überschreibung anzufechten bzw. dem Partner meiner Mutter rechtliche Schritte anzudrohen ?

Nein, das wird voraussichtlich nicht gehen. Sie sind nämlich nicht Eigentümerin des Grundstücks. Ihre Mutter als Eigentümerin darf über das Grundstück grundsätzlich so verfügen, wie sie es für richtig hält.

Wenn überhaupt dann könnte nur ihre Mutter anfechten. Hierfür sehe ich aber keinen rechtlichen Grund, da Ihre Mutter dies aus freien Stücken tat und auch nicht vorsätzlich zumindest nicht nachweisbar von dem Begünstigten getäuscht worden ist.

Zu 2.)Wie hoch wäre mein Pflichanteil ?

Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, vgl. § 2303 BGB.
Da Sie einziger Abkömmling sind und kein Ehegatte der Mutter vorhanden ist, wären Sie nach dem Gesetz Alleinerbin, so dass Sie einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von ½ haben.

Zu 3.) Am liebsten wäre mir, auf jeden finanziellen Ausgleich zu verzichten und im Gegenzug eine Abänderung der Urkunden wie oben geschildert zu erwirken. Ist das rechtlich möglich ?

Wie bereits oben dargestellt, haben Sie grundsätzlich leider keine Handhabe. Lediglich im Erbfalle (also bei Tod Ihrer Mutter), könnten Sie gegen den Lebensgefährten einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch haben. Sie könnten sich natürlich mit dem Lebensgefährten Ihrer Mutter einigen, dass Sie auf Ihre Pflichtteilsanspruche/-ergänzungsansprüche verzichten und er Ihnen im Gegenzug das Hausgrundstück überschreibt.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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