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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Erbrecht und Zugewinn

Guten Tag,

Folgende Ausgangsituation:
Ein Ehepartner, die Mutter, stirbt während der Ehe. Die Mutter hat ein (erwachsenes) Kind aus einer vorigen Ehe (das Kind ist also das Stiefkind vom Ehepartner); laut Erbschein ist das Kind Alleinerbe. Während der Ehe hat die Mutter etwas von ihren Eltern geerbt. Es bestand kein besonderer Vertrag in der Ehe.

Wenn ein Elternteil während der Ehe etwas erbt, muss dann per Zugewinnausgleich davon etwas an den überlebenden Ehepartner gehen, oder geht das Geerbte ganz an die Kinder?

In anderen Worten: gilt es als Zugewinn für beide Ehepartner wenn ein Ehepartner während der Ehe etwas erbt?

Viele Grüße
Stephanie Leifheit

Bernhard Müller

Das geerbte gilt als Anfangsvermögen § 1374 Absatz 2 BGB. Damit fällt es nicht in den Zugewinnausgleich. Es erhöht jedoch den Nachlass und damit den Pflichtteil des überlebenden Ehepartners.

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Experte für Erbrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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