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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Darf ich personenbezogene Daten international übertragen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Datenschutzrecht,

ich heiße Tina Schulz und arbeite für ein internationales Unternehmen, das regelmäßig personenbezogene Daten über Ländergrenzen hinweg überträgt. In der Vergangenheit haben wir dies ohne größere Bedenken getan, allerdings habe ich in letzter Zeit vermehrt Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser Datenübertragungen.

Der Ist-Zustand ist, dass wir personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern in verschiedenen Ländern speichern und verarbeiten. Diese Daten beinhalten sensible Informationen wie Namen, Adressen, Kontaktdaten und in manchen Fällen sogar Gesundheitsdaten. Bisher haben wir keine speziellen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Daten gemäß den Datenschutzgesetzen international übertragen werden.

Meine Sorgen beziehen sich darauf, ob diese Datenübertragungen den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen und ob wir damit möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen. Ich möchte sicherstellen, dass wir als Unternehmen die Privatsphäre und die Rechte unserer Kunden und Mitarbeiter respektieren und schützen.

Daher frage ich mich, ob es rechtlich erlaubt ist, personenbezogene Daten international zu übertragen und welche Maßnahmen wir ergreifen können, um sicherzustellen, dass diese Datenübertragungen rechtmäßig sind. Gibt es spezielle Datenschutzbestimmungen, die wir beachten müssen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tina Schulz

Andrea Schlattmann

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der internationalen Übertragung von personenbezogenen Daten und Ihrer Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Datenübertragungen. Als Rechtsanwältin für Datenschutzrecht kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen und werde Ihnen gerne weiterhelfen.

Die Übertragung von personenbezogenen Daten über Ländergrenzen hinweg unterliegt den Datenschutzgesetzen der beteiligten Länder sowie den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Es ist grundsätzlich erlaubt, personenbezogene Daten international zu übertragen, jedoch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen rechtmäßigen Datentransfer zu gewährleisten.

Gemäß der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Dies kann beispielsweise durch das Vorliegen von EU-Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules (BCR) oder ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission sichergestellt werden. Wenn keine dieser Maßnahmen getroffen wurden, ist es auch möglich, auf die Einwilligung der betroffenen Personen zurückzugreifen, um eine rechtmäßige Datenübertragung zu ermöglichen.

Es ist wichtig, dass Ihr Unternehmen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die internationalen Datenübertragungen den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dazu gehört die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, um potenzielle Risiken für die betroffenen Personen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Verträge mit externen Partnern und Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, die erforderlichen Datenschutzklauseln enthalten.

Es gibt auch spezielle Datenschutzbestimmungen, die Sie beachten müssen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Privacy Shield-Regelung für den Datentransfer zwischen der EU und den USA oder die Einhaltung der Datenschutzgesetze einzelner Länder, in die Sie personenbezogene Daten übertragen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen eine umfassende Datenschutz-Compliance implementiert, um die Privatsphäre und die Rechte Ihrer Kunden und Mitarbeiter zu respektieren und zu schützen. Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Schlattmann, Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

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