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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Darf ich personenbezogene Daten für Marktforschungszwecke verwenden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Alwin Hagedorn und arbeite in einem kleinen Unternehmen, das Produkte im Bereich der Gesundheitsvorsorge herstellt. Wir möchten gerne eine Marktforschungsstudie durchführen, um mehr über die Bedürfnisse und Vorlieben unserer Kunden herauszufinden. Dazu würden wir gerne personenbezogene Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Gesundheitsdaten unserer Kunden erfassen.

Meine Sorge ist, dass wir damit gegen Datenschutzgesetze verstoßen könnten. Ich möchte natürlich sicherstellen, dass wir alle rechtlichen Vorgaben einhalten und keine Bußgelder riskieren. Gibt es eine Möglichkeit, wie wir diese Daten für unsere Marktforschungszwecke verwenden können, ohne gegen die Datenschutzgesetze zu verstoßen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hagedorn

Andrea Schlattmann

Sehr geehrter Herr Hagedorn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Marktforschungsstudie in Ihrem Unternehmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über den Datenschutz machen und sicherstellen möchten, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. In der Tat ist es wichtig, besonders im Bereich der Gesundheitsdaten, sensibel mit personenbezogenen Daten umzugehen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.

Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere sensibler Daten wie Gesundheitsdaten, durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) streng geregelt ist. Es bedarf einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten, sowie der Einhaltung der Grundsätze der DSGVO, wie beispielsweise der Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz.

Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Marktforschungszwecken könnte eine Einwilligung der betroffenen Personen eine mögliche Rechtsgrundlage darstellen. Diese Einwilligung muss jedoch freiwillig, informiert und eindeutig sein. Es muss den Personen klar sein, zu welchem Zweck ihre Daten verwendet werden und sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die erhobenen Daten nur für den angegebenen Zweck der Marktforschung verwendet werden und nicht für andere Zwecke. Zudem sollten die Daten anonymisiert und pseudonymisiert werden, um die Identität der betroffenen Personen zu schützen.

Es ist ratsam, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, um mögliche Datenschutzrisiken im Vorfeld zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult sind und die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich intensiv mit den Datenschutzbestimmungen auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Ihre Marktforschungsstudie im Einklang mit den Datenschutzgesetzen steht und Sie kein Bußgeld riskieren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Schlattmann
Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

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Andrea Schlattmann