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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Darf ich personenbezogene Daten an Dritte weitergeben?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Verena Mellert und arbeite als Physiotherapeutin in einer Praxis. In meinem Beruf habe ich täglich mit personenbezogenen Daten meiner Patienten zu tun, wie zum Beispiel Behandlungsberichte, Diagnosen und Kontaktdaten. Nun habe ich die Möglichkeit, mit einem externen Dienstleister zusammenzuarbeiten, der mir bei der Verwaltung meiner Patientendaten helfen könnte. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich personenbezogene Daten an Dritte weitergeben darf, ohne gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Weitergabe von sensiblen Informationen möglicherweise gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen könnte und dadurch rechtliche Konsequenzen drohen. Gleichzeitig möchte ich aber auch effizienter arbeiten und die Daten meiner Patienten sicher und professionell verwalten.

Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen, wenn ich personenbezogene Daten an Dritte weitergeben möchte? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um dies rechtlich korrekt umzusetzen? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten meiner Patienten geschützt sind und keine Datenschutzverletzung stattfindet?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Mellert

Babette Krüger

Sehr geehrte Frau Mellert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Datenschutzrecht in Bezug auf die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht kann ich Ihre Sorgen und Bedenken nachvollziehen und werde Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen, um eine datenschutzkonforme Weitergabe von Patientendaten sicherzustellen.

Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Gemäß der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Zu den möglichen Rechtsgrundlagen zählen unter anderem die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder die Wahrung berechtigter Interessen. Für den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen gibt es zudem spezielle Regelungen im Gesundheitswesen, die ebenfalls zu beachten sind.

Bevor Sie also personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister weitergeben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie eine gültige Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung haben. Im Falle einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO müssen Sie zudem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Dienstleister abschließen, in dem die genauen Bedingungen für die Datenverarbeitung festgelegt werden.

Um sicherzustellen, dass die Daten Ihrer Patienten geschützt sind und keine Datenschutzverletzung stattfindet, ist es wichtig, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, die Zugriffskontrolle auf die Daten, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz sowie die Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen, um mögliche Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten zu identifizieren und zu minimieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig und umfassend mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen, um mögliche Verstöße zu vermeiden und die Daten Ihrer Patienten sicher zu verwalten. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Babette Krüger, Rechtsanwältin

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Babette Krüger