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Kündigung Arbeitnehmer wegen Überschreitung Höchstarbeitszeit

Guten Tag,
mein Lebensgefährte arbeitet in einem gastronomischen Betrieb als Koch. Laut Arbeitsvertrag
(198 Std. bei einer 5 Tage Woche)gilt der Manteltarifvertrag.
Er arbeitet durchschnittlich zwischen 9,5 und 12,5 Std.am Tag. Reglmäßig, fast täglich wird die Höchstarbeitszeit überschritten, aufgrund von Bestellungen.
(Kein Saisonbetrieb) Auch kann niemand in diesem Betrieb im Voraus sagen, wann er Feierabend hat, denn es wird so lange gearbeitet, bis alle Bestellungen fertig sind.
(Keine Dienstpläne, keine Aushänge der Überstunden)
Die dadurch entstanden Überstunden müßten doch als Freizeitausgleich oder mit einem Mehrarbeitszuschlag vergütet werden? Wird beides nicht gemacht, daher möchte mein Lebensgefährte schnellstens kündigen.
Da die Probearbeitszeit (3 Monate)abgelaufen ist, ist die konkrete Frage, ob er aufgrund der Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit (nur geduldet, der Arbeitgeber hat keine Zusage, das die auf freiwilliger Basis ist)fristlos kündigen kann?
Vielen Dank im Voraus

Dr. Lars Nozar

Hallo,

hoffentlich zahlt der Arbeitgeber wenigstens die Überstunden. Das muss er und hierauf sollten Sie auch achten.

Ob ein Arbeitnehmer darüber hinaus verpflichtet ist, Mehrarbeit durchzuführen hängt davon ab, aus welchen Gründen diese von ihm gefordert wird. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht heraus ist er jedenfalls dann verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn sich der Arbeitgeber in einer Notlage befindet, der anders nicht begegnet werden kann.

Wenn die Notlage quasi immer besteht, ist es keine Notlage. Und so scheint es bei Ihnen zu sein. Als quasi Dauerzustand.

Von daher dürften Sie bzw. ihr Lebensgefährte die Überstunden verweigerung mit der Begründung, dass keine Notsituation vorliegt. Hiernach kündigt vielleicht der Arbeitgeber fristlos und das Arbeitsverhältnis wäre beendet. Oder Sie versuchen einen Aufhebungsvertrag.

Ein fristloser Kündigungsgrund liegt für ihren Lebensgefährten wohl nicht vor. Das Riskio eines Unterliegens wäre zu hoch.

Ich schlage vor, dass er nur noch seine normalen Stunden leistet und dem Arbeitgeber ein Schreiben vorlegt.
Textvorschlag:

Sehr geehrter Herr,

seit xxx Wochen muss ich fast täglich Überstunden ableisten. Das diese anfallen, ist vorhersehbar; es handelt sich nicht um "Notfälle". Rechtlich gesehen bin ich daher nicht zur Ableistung der Überstunden verpflichtet und kündige an, ab sofort nach Ableistung meiner täglichen Arbeitszeit den Arbeitsplatz zu verlassen.
Sollten nicht vorhersehbare, kurze und zeitlich absehbare Notfälle eintreten, werde ich selbstverständlich weiter - auf die Notfälle beschränkt - Überstunden ableisten.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, stelle ich anheim mir fristlos zu kündigen.
Gerne können wir uns auch über einen Aufhebungsvertrag unterhalten.

Gruss

P.S. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass das Anordnen von fast täglichen Überstunden behördlich mit einem Bußgeld belegt werden kann. Noch habe ich mich nicht an die entsprechenden Stellen gewendet da ich von ihrem Verständnis für mich ausgehe.
"

Das sollten Sie versuchen.
Ansonsten sollten Sie schriftlich mit Übergabequittung ordentlich schon mal kündigen. Das kann auch oben in das Schreiben mit dem Zusatz

"Ich kündige das Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte mir dies schriftlich zu bestätigen".

So, das wärs. Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruss in den Tag.

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Experte für Arbeitsrecht

Dr. Lars Nozar