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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Gehaltsrückstand von 2 Monatsgehälter plus auslagen

Hallo erwarte von meinen ehemaligen Arbeitgeber immer noch den gehalt vom september und oktober. Mittlerweile arbeite ich in einem andren Unternehmen. Da ich Probezeit hatte und fristgerrecht gekündigt habe. Aber ich bin Vater von zwei uneheligen kinder und muss den Unterhalt bezahlen der schon seit 2 Monaten nicht mehr bezahlt wurde. Was kann ich tun. Er füllt auch die meldebescheinigungen für das arbeitsamt nicht aus bzw. Lohnsteuerkarte für den neuen Arbeitgeber hat er auch noch obwohl das verhältnis am 20.Oktober beendet wurde.
Habe keine Rechtsschutz

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Schilderung ist Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitslohnes in Verzug und zwar ohne rechtlichen Grund.

Daher rate ich Ihnen an, Ihren Arbeitgeber zur Zahlung des noch offenen Betrages , Herausgabe der Lohnsteuerkarte sowie Ausfüllen der Meldebescheinigungen aufzufordern. Dies sollten Sie nachweisbar, also am besten schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) oder unter Zeugen machen.

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber eine Frist von ca. 10-14 Tagen zur Zahlung setzen und für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber nicht zahlt bzw. Ihren Aufforderungen nicht nachkommt, bereits darauf hinweisen, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden.

Sollte Ihr Arbeitgeber auch dann seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, die von Ihnen gesetzte Frist also ungenutzt verstreichen lassen, so sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Dann könnte der rückständige Lohn entweder im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht oder gleich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Die übrigen Ansprüche(Herausgabe Lohnsteuerkarte, Meldebescheinigung)müßten direkt eingeklagt werden.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung.
Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein schönes Wochenende!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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