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Frag einen Arzt zum Thema Arbeitsmedizin

Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert der Arbeitgeber?

Sehr geehrter Arzt,

mein Name ist Franceska Walter und ich arbeite seit einigen Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Bürokauffrau. In den letzten Monaten habe ich leider vermehrt mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und musste deshalb auch schon einige Male krankheitsbedingt zuhause bleiben. Mein Arbeitgeber hat bisher immer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen meines Hausarztes akzeptiert. Allerdings habe ich nun gehört, dass es bestimmte Regeln gibt, welche Art von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber akzeptieren muss.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen meines Hausarztes nicht mehr akzeptieren könnte und ich dadurch möglicherweise Probleme am Arbeitsplatz bekomme. Deshalb würde ich gerne wissen, welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mein Arbeitgeber tatsächlich akzeptieren muss und ob es spezielle Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen.

Könnten Sie mir bitte genauere Informationen dazu geben, damit ich mich besser informieren und gegebenenfalls mit meinem Arzt darüber sprechen kann? Ich möchte sicherstellen, dass meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch in Zukunft ohne Probleme akzeptiert werden, um mein Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Walter

Erika Keck

Sehr geehrte Frau Walter,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Ihrer Sorgen in Bezug auf deren Akzeptanz durch Ihren Arbeitgeber. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche Probleme am Arbeitsplatz machen und sicherstellen möchten, dass Ihre Krankmeldungen ordnungsgemäß anerkannt werden.

Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptieren, die von einem approbierten Arzt ausgestellt wurden. Das bedeutet, dass Ihr Hausarzt als zugelassener Arzt solche Bescheinigungen ausstellen darf und Ihr Arbeitgeber diese auch anerkennen muss. Es gibt jedoch einige Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtsgültig ist.

Zunächst einmal muss die Bescheinigung den Grund für die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer angeben. Außerdem muss der Name des Patienten, das Ausstellungsdatum, die Praxisadresse und die Unterschrift des behandelnden Arztes enthalten sein. Es ist wichtig, dass diese Informationen klar und deutlich auf der Bescheinigung vermerkt sind, damit Ihr Arbeitgeber keine Zweifel an deren Echtheit hat.

Es kann auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber eine zweite Meinung einholen möchte, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat. In diesem Fall kann er Sie auffordern, einen anderen Arzt aufzusuchen, der eine zweite Bescheinigung ausstellt. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Hausarzt offen über Ihre gesundheitlichen Probleme sprechen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen oder Behandlungen in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass die Bescheinigungen korrekt und fundiert sind.

Es ist ratsam, dass Sie sich auch über die genauen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte einhalten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder unsicher sein, können Sie sich gerne persönlich an mich wenden oder einen Termin in meiner Online-Sprechstunde vereinbaren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit und Ihren Arbeitsplatz.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Keck

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Experte für Arbeitsmedizin

Erika Keck