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Frag einen Arzt zum Thema Arbeitsmedizin

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für den Arbeitsschutz?

Sehr geehrter Arzt,

ich heiße Andrea Kockel und arbeite seit einigen Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Bürokauffrau. In letzter Zeit habe ich vermehrt gesundheitliche Beschwerden, die ich auf meinen Arbeitsplatz zurückführe. Ich habe oft Kopfschmerzen, Nackenverspannungen und fühle mich insgesamt sehr gestresst. Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und frage mich, ob mein Arbeitsplatz den gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitsschutz entspricht. Ich möchte wissen, welche gesetzlichen Vorgaben es für den Arbeitsschutz gibt und ob mein Arbeitgeber diese einhält.

In meinem Büro herrscht oft eine sehr hohe Lautstärke, da sich mehrere Mitarbeiter in einem Raum befinden und telefonieren oder Meetings abhalten. Zudem sitze ich den ganzen Tag vor dem Computer und habe keine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, was zu meinen Nackenverspannungen beiträgt. In stressigen Phasen wird von mir erwartet, Überstunden zu machen, was zusätzlich zu meinem Stresslevel beiträgt.

Ich habe bereits mit meinem Vorgesetzten über meine Beschwerden gesprochen, aber es wurde bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Daher frage ich mich, ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die meinen Arbeitsplatz betreffen und ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist, diese einzuhalten. Ich möchte gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, meinen Arbeitsplatz gesünder und sicherer zu gestalten, um meine Gesundheit zu schützen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Kockel

Erika Keck

Liebe Andrea Kockel,

vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung Ihrer Situation und Ihre offenen Worte bezüglich Ihrer gesundheitlichen Beschwerden am Arbeitsplatz. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass ein gesunder Arbeitsplatz entscheidend für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit ist.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die den Arbeitsschutz regeln und sicherstellen sollen, dass Arbeitnehmer wie Sie in einer gesunden und sicheren Umgebung arbeiten können. Eine der wichtigsten Gesetze in diesem Bereich ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Gesetz legt allgemeine Grundsätze fest, die der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes beachten muss, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie die Information und Unterweisung der Mitarbeiter.

Zusätzlich dazu gibt es spezifische Verordnungen und Regelwerke, die bestimmte Bereiche des Arbeitsschutzes regeln, wie z.B. die Bildschirmarbeitsverordnung, die Lärm- und Arbeitsstättenverordnung oder die Arbeitszeitgesetze. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind, gesundheitsschädigende Belastungen reduziert werden und Überlastungen vermieden werden.

In Bezug auf Ihre konkreten Beschwerden am Arbeitsplatz, wie die hohe Lautstärke, die fehlende ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Überstunden, ist es wichtig, dass Ihr Arbeitgeber diesen gesetzlichen Vorgaben nachkommt und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreift. Sie haben bereits den richtigen Schritt gemacht, indem Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Beschwerden gesprochen haben. Wenn jedoch bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, sollten Sie das Gespräch erneut suchen und auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Arbeitsplatz gesünder und sicherer zu gestalten. Dazu gehören z.B. die Anschaffung von ergonomischen Büromöbeln, die Einführung von Arbeitspausen und die Reduzierung von Lärmquellen. Zudem können Sie auch das Angebot betrieblicher Gesundheitsförderung nutzen, um Ihre Gesundheit aktiv zu unterstützen.

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, Ihre Rechte als Arbeitnehmerin in Anspruch zu nehmen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bestehen. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Anliegen reagieren, können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz wenden.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrem Anliegen unterstützen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Keck

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Experte für Arbeitsmedizin

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