Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Vermietung Wohnmobil |
| Gefragt am 10.11.2010 12:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Vermietung nur EINES Wohnmobils an wechselnde Mieter KEINE gewerbliche Tätigkeit ( BFH 12.11.1997 BStBl. 1998 II S. 4649). Die Einnahmen stellen sonstige Einkünfte dar. Nach der Rechtsprechung dürfen Werbungskosten, dazu gehören z.B. Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Steuer usw. soweit abgezogen werden, dass null herauskommt. Weiter entstehende Verluste können daher nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Im Endeffekt bedeutet dies, dass Sie aus der Vermietung des Wohnmobils keine steuerlichen Vorteile haben. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt |
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