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Kategorie: Vermietung / Verpachtung

Frage: Vermietung eines Wohnwagens

Gefragt am 06.10.2011 12:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige einen (gebrauchten) Wohnwagen anzuschaffen und diesen, abgesehen von einer privaten Nutzung im geringem Umfang, zu vermieten.
Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden. In welchem Umfang ist eine Abschreibung möglich, d. h.
pauschal für das ganze Jahr oder wird sie nur für die vermieteten Tage angerechnet? Sind die Kosten einer Finanzierung absetzbar? Muss die Anschaffung und die entsprechende Finanzierung des Wohnwagens für eine eventuelle Anrechnung erst nach der Gewerbeanmeldung erfolgen?

Vielen Dank.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit der Vermietung des Wohnwagens erzielen Sie gewerbliche Einkünfte. Alle Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung sind Betriebsausgaben. Hierzzu zählen auch die Abschreibung für Abnutzung und die Finanzierungskosten in voller Höhe.

Die private Nutzung des Wohnwagens ist dem Gewinn mit den Selbstkosten als Einnahme wieder hinzuzurechnen. Zur Ermittlung der Selbstkosten werden die Gesamtkosten ermittelt und auf die Selbstnutznug umgelegt. Es empfiehlt sich tatsächlich eine tagenaue Berechnung. Folglich werden die Miettage den Selbstnutzungstagen gegenübergestellt. Der Anteil der Kosten and en Selbstnutzungstagen ist den Einnahmen hinzuzurechnen.

Die Gewerbeanmeldung sollte zeitnah erfolgen, ist aber steuerlich unbeachtlich. Die Aufwendungen sind ab der Anschaffung steuerlich wirksam.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Noch eine Nachfrage: erfolgt die Anrechnung der Betriebskosten immer Tag genau, d. h. die Gegenüberstellumg der Ein- und Ausgaben erfolgt nur an den vermieteten Tagen (rund 100 Tage pro Jahr)? Vielen Dank.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne präzisiere ich meine Aussage. Sie stellen die Tage, an denen Vermietung stattfindet und die Tage, an denen der Wohnwgen zur Vermietung bereitsteht, den Tagen der Selbnutzung gegenüber. Es ergibt sich ein Anteil der Selbstnutzung, z.B 50 zu 365 = 13,6%. Folglich sind 13,6% der Gesamtkosten den Einnahmen wieder hinzuzurechnen. Dieser Teil der Kosten darf den Gewinn nicht mindern.
Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater.

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