Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Vermietung an Angehörige |
| Gefragt am 10.03.2011 20:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Es steht Ihnen natürlich frei, die Wohnung zu vermieten oder nicht zu vermieten. Bei der von Ihnen gewählten Gestaltung konnten Sie die Aufwendungen für die Wohnung, dazu gehören auch die Schuldzinsen und die Abschreibung, in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung steuerlich abziehen. Wenn sich dadurch ein Verlust ergeben hat, konnten Sie diesen Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnen und haben dadurch Einkommensteuer gespart. Wenn Sie jetzt auf ein Mietverhältnis verzichten, dann fällt dieser Verlust aus der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung für die Zukunft weg und Ihre Einkommensteuerbelastung wird größer. Dies müssen Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen, denn bei einer mietfrei überlassenen Wohnung können Sie auch keine Werbungskosten, wie z. B. die Schuldzinsen und die Abschreibung abziehen. Aus der Ferne kann ich nicht überprüfen, ob sich ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung ergibt. Ergibt sich ein Überschuss und Sie können auf die Mieteinnahmen verzichte, dann könnte es durchaus Sinn machen in Zukunft die Wohnung mietfrei zu überlassen. Wenn Sie nun ab 2011 auf ein Mietverhältnis verzichten, könnten die eventuelle Verluste aus Vermietung und Verpachtung durch das Finanzamt nicht anerkannt werden, da keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt, denn es liegt nur eine kurze Fremdvermietung vor ( BFH-Urteil vom 29.03.2007 BFH/NV 2007 S. 1847 ). Solange die Wohnung vermietet ist, müssen Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Gegenüberstellung der Mieteinnahmen über die Werbungskosten durch Abgabe einer Anlage V zur Einkommensteuererklärung deklarieren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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