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Inventarverkauf bei VuV

Gefragt am 13.04.2016
12:24 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2066

 

Im Rahmen eines Immobilienerwerbes wird Inventar in einer Größenordnung von 10.000 Euro mit erworben.
Die Immobilie wird mit Verzicht auf MWSt-Befreiung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen verpachtet. Das Inventar wird mit 33% p.a. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen. Nach 2 ½ Jahren beträgt der Restbuchwert des Inventars noch 3.334 Euro.
Im Zuge eines Mieterwechsels wird das Inventar entnommen und nach einem 1/4 Jahr für 5.000 Euro verkauft.

Wie ist der Erlös der 5.000 Euro a) umsatzsteuerlich und b) einkommensteuerlich zu behandeln?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.04.2016
12:24 Uhr
 Grit Weidauer Grit Weidauer Beantwortet am 13.04.2016
16:13 Uhr

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Beantwortet am 13.04.2016 16:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2066

Antwort von Grit Weidauer (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Die Frage, die sich zunächst stellt, wurde die Immobilie auch mit Verzicht auf USt-Freiheit erworben? Falls ja, wurde das Inventar steuerbar, steuerpflichtig und nicht steuerfrei erworben und ein Vorsteuerabzug vorgenommen.
Sie schreiben, dass das Inventar mit Mieterwechsel entnommen wurde ...



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