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Geltendmachung von AFA bei Ferienvermietung in Spanien möglich?

Gefragt am 09.04.2023
12:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 676 | Bewertung 4.7/5

 

Geltendmachung von AFA bei Ferienvermietung in Spanien?

Ausgangslage:
Unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtige Person vermietet Ferienwohnung in Spanien.
Die Wohnung wird über ein international tätiges Portal bekannt gemacht. Sie steht das ganze Jahr zur Ferienvermietung zur Verfügung.
Die 75% der ortsüblichen Saisonvermietungszeit werden erreicht. Eigentümer nutzt die Ferienwohnung max 4 Wochen im Jahr selber.

Frage:
Kann bei der Versteuerung der Einnahmen aus der Ferienvermietung dieser Immobilie ( Bj. 2008) in Deutschland eine AFA von 3% für diese Wohnung geltend gemacht werden?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.04.2023
12:37 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.04.2023
13:27 Uhr

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Beantwortet am 09.04.2023 13:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 676 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihre Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Da die Einkünfte aus der Vermietung der Ferienimmobilie in Spanien in Deutschland bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden (Progressionsvorbehalt), sind die Einkünfte hier nach dt ...



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