Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Ferienwohnung im Nicht-EU-Ausland (Ägypten) |
| Gefragt am 20.07.2009 19:55 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Die Frage ist sehr komplex. Mit Ägypten gibt es ein DBA, d.h. diese regelt die Steuerbarkeit der Einkünfte und damit den Werbungskostenabzug.
Im deutschen Steuerrecht ist zu klären, ob überhaupt Einkunfteerzielungsabsicht oder Liebhaberei vorliegt. Es ist zu klären, wie die ausländischen Einkünfte in das deutsche Steuerrecht projeziert werden (Anrechnung / Freistellung) Die isolierende Betrachtungsweise nach der BFH-Rechtsprechung ist zu beachten. Aus diesen Punkten wird deutlich, dass die Frage nicht mit einem Einsatz von 15 € beantwortet werden kann. I. Huber-Stempfel |
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