Ferienwohnung im Nicht-EU-Ausland (Ägypten)
Gefragt am 20.07.200919:55 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3395
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann man die Fermdkapitalzinsen für eine Ferienwohnung in Ägypten, die 2008 gekauft wurde und ab Fertigstellung in 2009 vermietet, aber auch selbst genutzt werden soll, steuerlich geltend machen? Die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung dürften ja nach dem Welteinkommensprinzip steuerpflichtig sein. Werbungskosten, die in Ägypten entstehen, können sicherlich nicht oder mit unverhältnismäßigem Aufwand (Übersetzung durch amtliche Dolmetscher) geltend gemacht werden.
19:55 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Die Frage ist sehr komplex. Mit Ägypten gibt es ein DBA, d.h. diese regelt die Steuerbarkeit der Einkünfte und damit den Werbungskostenabzug.
Im deutschen Steuerrecht ist zu klären, ob überhaupt Einkunfteerzielungsabsicht oder Liebhaberei vorliegt ...
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