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Kategorie: Vermietung / Verpachtung

Frage: Ferienwohnung im Nicht-EU-Ausland (Ägypten)

Gefragt am 20.07.2009 19:55 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kann man die Fermdkapitalzinsen für eine Ferienwohnung in Ägypten, die 2008 gekauft wurde und ab Fertigstellung in 2009 vermietet, aber auch selbst genutzt werden soll, steuerlich geltend machen? Die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung dürften ja nach dem Welteinkommensprinzip steuerpflichtig sein. Werbungskosten, die in Ägypten entstehen, können sicherlich nicht oder mit unverhältnismäßigem Aufwand (Übersetzung durch amtliche Dolmetscher) geltend gemacht werden.

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Antwort

Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)

Die Frage ist sehr komplex. Mit Ägypten gibt es ein DBA, d.h. diese regelt die Steuerbarkeit der Einkünfte und damit den Werbungskostenabzug.
Im deutschen Steuerrecht ist zu klären, ob überhaupt Einkunfteerzielungsabsicht oder Liebhaberei vorliegt.
Es ist zu klären, wie die ausländischen Einkünfte in das deutsche Steuerrecht projeziert werden (Anrechnung / Freistellung)
Die isolierende Betrachtungsweise nach der BFH-Rechtsprechung ist zu beachten.

Aus diesen Punkten wird deutlich, dass die Frage nicht mit einem Einsatz von 15 € beantwortet werden kann.
I. Huber-Stempfel

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