Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Eigentumswohung in Deutschland |
| Gefragt am 06.01.2012 11:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Hallo, ich besitze eine kleine Eigentumswohnung in Deutschland als Kapitalanlage die ich finanziere und möchte diese nun vermieten. Frage ich lebe in Österreich und habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Ich arbeite in Österreich und zahle auch die Steuern in Österreich. Habe in Deutschland keine Steuernummer. |
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Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)
Es gilt das Belegenheitsprinzip. Das heißt, das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat Deutschland. Art 6 Abs. 1 DBA Österreich. Österreich stellt diese Einkünfte von der Besteuerung gem. Art 23 Abs. 2 DBA Österreich frei.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind also in Deutschland zu versteuern. Bei den Sanierungskosten ist zu prüfen, ob anschaffungsnahe aufwendungen vorliegen (15% der Anschaffungskosten innerhalb von drei Jahren) oder ob es sich um Erhaltungsaufwnad handelt. Die Auskunft erfolgt im Rahmen einer Erstberatung und dem eingesetzen Honorareinsatz. Abweichende Sachverhalte können zu abweichenden steuerlichen Folgen führen. MfG Kiehne P.S.: DBA steht für Doppelbesteuerungsabkommen. Steuerberaterin Köln
Nachfrage Rückantwort |
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