Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Darlehen von Privat -Fremdvergleich- |
| Gefragt am 02.01.2012 19:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Hallo, ich möchte zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung entsprechend dem angehängten einseitigen Vertrag ein Privatdarlehen bei meiner Ehefrau nehmen. Wir leben im gesetzlichen Güterstand und meine Frau würde das Darlehen von einem nur auf ihren Namen geführten Girokonto an die Verkäufer überweisen. Ein etwas höherer Betrag (200.000 Euro) wurde (2 Wochen)vor der geplanten Auszahlung aus dem Vermögensanteil meiner Frau von unserem Gemeinschaftskonto auf das Konto meiner Frau überwiesen. Können Sie bitte für mich prüfen ob der Vertrag und die Vorgehensweise einem Vergleich mit einer Fremdfinanzierung über eine Bank stand hält, oder ob ich bei der geplanten Absetzung der zukünftigen Zinszahlungen mit Schwierigkeiten mit dem Finanzamt rechnen muss. Ziel der Aktion ist nur eine relativ kurze Zwischenfinanzierung für eine spätere Anschlussfinanzierung mit ebenfalls einem Privatdarlehen aus der Verwandtschaft. Ich möchte jetzt auf jeden Fall vermeiden dass die Wohnung aus Eigenkapital finanziert wird. hier der auch im Anhang befindliche und besser lesbare Vertragsentwurf ___________________________________________________________ Darlehensvertrag für den Kauf der Erbanteile von S. und A. XXXX (Beurkundet durch Notarassessorin xxxxxxx beim Notariat xxxxxx in Coburg Urkunden-Nr. xxxxx unterschrieben durch A. Mustermann am xx.xx.2011) Zwischen dem Darlehensnehmer Hr. A. Mustermann, wohnhaft in xxxxxxxxx, im Folgenden nur Darlehensnehmer genannt und der Darlehensgeberin Fr. B. Mustermann, wohnhaft in xxxxxxxxx im Folgenden nur Darlehensgeber genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Im Regelfall wird bei solches Baudarlehen erstrangig durch Eintragung einer Grundschuld besichert. Dies ist hier nicht der Fall. Trotzdem liegt der Kreditzins unterhalb der derzeitigen Zinsen, die bei ungefähr 2,5% (je nach Laufzeit und Bonität) liegen. Hierin liegt ein Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz. Dieses Problem ist auf zwei Arten lösbar: - Entweder erhöhen Sie den Zinssatz oder - Sie gewähren eine erstrangige Besicherung durch Eintragung einer Grundschuld. § 6 des Vertrages ist hier nicht ausreichend, da dies sowieso den gesetzlichen Regelungen entspricht. Kritisch sehe ich auch die Überweisung vom Gemeinschaftskonto auf das Konto Ihrer Frau, von dem dann aus das Darlehen gewährt wird. Hier sind Sie in der Nachweispflicht, daß dieses Geld wirklich dem Vermögen Ihrer Frau zuzurechnen ist und Sie nicht sich selbst ein Darlehen gewähren. Grundsätzlich ist Ihr Vorgehen aber bei einer schriftlichen Dokumentation, wie sie der Vertrag vorsieht, umsetzbar. Allerdings können Sie damit keine Steuerersparnis erzielen. Zwar können Sie die an Ihre Frau gezahlten Zinsen als Werbungskosten abziehen, gleichzeitig muß Ihre Frau aber die erhaltenen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Sofern Sie zusammenveranlagt werden, ändert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht, was zur gleichen Steuerlast führt. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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