Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Betriebsleiterwohnung |
| Gefragt am 06.04.2010 11:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Schuldzinsen Schuldzinsen stellen dann abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn die Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen oder anderen Werbungskosten bei vermieteten Objekten dient. Derjenige, der Eigentümer des Objektes ist und dieses auch vermietet, kann die Schuldzinsen abziehen. Daher kann das Finanzamt den geforderten Nachweis verlangen. Die Schuldzinsen Ihres Partners sind nicht abzugsfähig. Die Finanzverwaltung wird sich dabei auf das BFH-Urteil vom 04.09.2000 (IX R 2307) berufen können, da es sich bei den Zinszahlungen um Aufwand eines Dritten handelt. Ob im Nachhinein noch etwas gestaltet werden kann, ist nur nach Einsicht in die kompletten Unterlagen möglich. Herstellungskosten sind niedriger als der aufgenommene Darlehensbetrag Hier hätten Sie VOR Abgabe der Einkommensteuererklärung die Angelegenheit prüfen müssen. Soweit das Darlehen die Herstellungskosten übersteigt sind die Zinsen insoweit nicht abzugsfähig. Hier ergibt sich dann der Verdacht der Schwarzarbeit. Auch hier wird eine verlässliche Aussage nur nach Einsicht in die kompletten Unterlagen möglich sein. Insbesondere wird zu überprüfen sein, wie hoch die Differenz zwischen den Herstellungskosten und dem Darlehen ist. Sie werden leider nicht umhinkommen, sich von einem Steuerberater detailliert beraten und den Sachverhalt prüfen zu lassen, denn schliesslich haben Sie falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung getätigt, was durchaus zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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