Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Absetzbarkeit v. Ausgaben i.Rahmen einer Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz |
| Gefragt am 26.01.2010 19:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Szenario: |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung anhand der Angaben im Sachverhalt erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen der Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen. Der von Ihnen geschilderte Fall ist sehr komplex und im Rahmen eines solchen Forums nur schwer abschließend zu beurteilen, da es auch auf die Formulierungen in den Verträgen ankommt. Ich bin nach Ihrer Schilderung nicht der Auffassung, daß die Beträge in voller Höhe steuerlich abzugsfähig sind. Vielmehr handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten für das Grundstück, die geleistet worden sind, um den Eingriff in die Eigentümerstellung abzuwenden. Für ihren konkreten Fall gibt es nach meiner Recherche keine Rechtsprechung des BFH, der aber in einem ähnlichen Fall für eine Anfechtung nach § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz entschieden hat, daß hier nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen, BFH v. 17.4.2007, Az IX R 56/06. Die Zahlung ist einer nachträglichen Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gleichzusetzen, die immer zu nachträglichen Anschaffungskosten führen. Im gleichen Urteil hat der BFH ausgeführt, daß sämtliche Zahlungen im Rahmen der Ablösung als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizieren sind. Somit kommt eine steuerliche Berücksichtigung nur über die AfA in Betracht. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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