Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Absetzbarkeit Notarkosten Wohnungskauf |
| Gefragt am 25.09.2010 14:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1157 |
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Im Jahre 2009 wurde eine Wohnung zur Kapitalanlage mit Kaufvertrag vom 18.12.2009 (Tag der Beurkundung) und Grundschuldbestellung 18.12.2009 erworben. Die Beurkundung hat laut Auskunft des Notars noch in 2009 Rechtsgültigkeit. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Abschreibung beginnt mit dem Tag des Übergangs der Nutzen und Lasten am 30.01.2010. Abgeschrieben werden alle zu den Anschaffungskosten des Gebäudes zählenden Aufwendungen, auch wenn diese bereits 2009 bezahlt wurden. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Kosten für den Notar für Kaufvertrag und Verwaltereinverständnis. Die Kosten für die Grundschuldbestellung (Notar und Gerichtskosten) sind keine Anschaffungskosten des Gebäudes, da diese im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Diese Kosten können im Jahr der Zahlung (2009) in voller Höhe als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung (Zeile 37 "Geldbeschaffungskosten") abgezogen werden. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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