Kategorie: Mehrwertsteuer |
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Frage: Versandhandelsregelung /trotz Überschreitung der Lieferschwelle - legaler Verkauf mit deutscher Umsatzsteuer? |
| Gefragt am 10.01.2011 21:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Nach der EU Versandhandelsregelung müssen sich Unternehmen, die die Lieferschwelle eines EU Landes für Warenlieferungen an Privatpersonen überschreiten, in dem jeweiligen Land registrieren, die jeweilige Umsatzsteuer berechnen und an das Land abführen. |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Morgen,
komme so mit Ihrer Fragestellung nicht ganz zu recht. Bitte nehmen Sie unter : georgstahn@t-online.de Kontakt zu mir auf. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater) |
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