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Umsatzsteuererklärung 2019

Gefragt am 15.01.2020
21:33 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für 2019 stehe ich vor folgenden Schwierigkeiten:

a) Ich habe eine Ware an ein irisches Unternehmen verkauft und auch körperlich versendet.
Auf der Rechnung habe ich keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Käufer eine gültige irische Umsatzsteueridentnummer hatte.

In welche Zeile muss ich diesen Umsatz eintragen.

b) Ich habe Dienstleistungen aus Luxemburg bezogen und schulde die Umsatzsteuer.
In welche Zeilen muss ich den Nettobetrag und in welche Zeile die Umsatzsteuer eintragen?
In welcher Zeile kann ich die Umsatzsteuer wieder geltend machen?

Besten Dank!

AS

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.01.2020
21:33 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.01.2020
21:45 Uhr

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Beantwortet am 15.01.2020 21:45 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)

Guten Abend,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur Umsatzsteuererklärung 2019.

Den Umsatz nach Irland tragen Sie bitte in Zeile 63 der Umsatzsteuererklärung ein (innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit Umsatzsteuer-ID-Nr ...



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