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Rechnungserstellug für Kunden aus den Niederlanden

Gefragt am 28.12.2011
18:22 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3954

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Gebrauchtwohnwagenhändler. Wir weisen in unseren Rechnungen den Bruttopreis aus und müssen an das FA 19% aus der Differenz zwischen Ankaufspreis (wir kaufen von privat) und Verkaufspreis (wir verkaufen an privat) abführen. Wenn wir jetzt an Verbraucher in den Niederlanden verkaufen und die Wagen bei uns abgeholt werden, also vom Kunden über die Grenze an seinen niederländischen Wohnsitz überführt werden, ergibt sich dann bei der Rechnungsstellung ein Unterschied?
Und wie verhält es sich umgekehrt wenn wir von einem niederländischen Verbraucher einen Wohnwagen ankaufen?
Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2011
18:22 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 29.12.2011
12:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.12.2011 12:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3954

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Wenn Sie einen Wohnwagen an einen holländischen Kunden liefern und dieser den Wohnwagen in Deutschland selbst abholt, liegt der Ort der Lieferung trotzdem weiterhin im Inland, § 3 Abs ...



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