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Nachhilfe Unterricht

Gefragt am 16.08.2010
20:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4963

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn ist in der Gründung (Einzelunternehmer) einer Nachhilfevermittlung und ich möchte die Frage an Sie mit meinem heutigen "layenhaften" Kenntnisstand formulieren:
A. dem Nachhilfelehrer(n) wird mein Sohn ein Honorar (z.B. 20€/h) zahlen, welches der Student, etc. zu versteuern / versichern hat.
B. gegenüber dem Finanzamt macht mein Sohn eine Einnahmen- / Ausgabengegenüberstellung und muss die Differenz versteuern.
C. neben den meisten Fällen wo er (Sohn) etwas einnimmt (Gewinn), gibt es auch Fälle, bei denen die Nachhilfe-Schüler (bzw. die Eltern, 20€/h) zu zahlen haben und der Nachhilfelehrer diese komplett (20€/h) erhalten soll (also "kostenfreie Vermittlung").
D. Sind die Punkte A., B., C. miteinander schlüssig und richtig?
oder fehlt da doch die "Mehrwertsteuer" irgendwo???
Wir freuen uns über Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

J.W.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.08.2010
20:44 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 17.08.2010
10:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.08.2010 10:09 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4963

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sachverhalt A

Etragsteuerlich ist Ihre Darlegung richtig. Umsatzsteuerlich, sofern kein steuerbefreiter Umsatz vorliegt, müsste die Umsatzsteuer herausgerechnet werden und diese, vermindert um die Vorsteuer, an das Finanzamt abgeführt werden ...



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