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Kategorie: Mehrwertsteuer

Frage: Nachhilfe Unterricht

Gefragt am 16.08.2010 20:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn ist in der Gründung (Einzelunternehmer) einer Nachhilfevermittlung und ich möchte die Frage an Sie mit meinem heutigen \"layenhaften\" Kenntnisstand formulieren:
A. dem Nachhilfelehrer(n) wird mein Sohn ein Honorar (z.B. 20€/h) zahlen, welches der Student, etc. zu versteuern / versichern hat.
B. gegenüber dem Finanzamt macht mein Sohn eine Einnahmen- / Ausgabengegenüberstellung und muss die Differenz versteuern.
C. neben den meisten Fällen wo er (Sohn) etwas einnimmt (Gewinn), gibt es auch Fälle, bei denen die Nachhilfe-Schüler (bzw. die Eltern, 20€/h) zu zahlen haben und der Nachhilfelehrer diese komplett (20€/h) erhalten soll (also \"kostenfreie Vermittlung\").
D. Sind die Punkte A., B., C. miteinander schlüssig und richtig?
oder fehlt da doch die \"Mehrwertsteuer\" irgendwo???
Wir freuen uns über Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

J.W.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sachverhalt A

Etragsteuerlich ist Ihre Darlegung richtig. Umsatzsteuerlich, sofern kein steuerbefreiter Umsatz vorliegt, müsste die Umsatzsteuer herausgerechnet werden und diese, vermindert um die Vorsteuer, an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Umsatzsteuerpflicht müsste daher dei Umsatzsteuer auf die 20Euro/h draufgeschlagen werden.

Ist Ihr Sohn aber Kleinunternehmer, der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 17.500 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen und hat Ihr Sohn als Kleinunternehmer nicht freiwillig zur Regelbesteuerung an die er dann 5 Jahre gebunden ist, optiert, dann ist Ihre Rechnung richtig, eine Umsatzsteuer bleibt aussen vor.

Sachverhalt B

es gilt das vorstehend aufgeführte.


Sachverhalt C

Wenn Ihr Sohn unentgeltlich etwas vermittelt, dann würde bei ihm auch keine Umsatsteuer anfallen, wenn er kein Kleinunternehmer ist bzw. als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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