Kategorie: Mehrwertsteuer |
|---|
Frage: Nachhilfe Unterricht |
| Gefragt am 16.08.2010 20:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sachverhalt A Etragsteuerlich ist Ihre Darlegung richtig. Umsatzsteuerlich, sofern kein steuerbefreiter Umsatz vorliegt, müsste die Umsatzsteuer herausgerechnet werden und diese, vermindert um die Vorsteuer, an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Umsatzsteuerpflicht müsste daher dei Umsatzsteuer auf die 20Euro/h draufgeschlagen werden. Ist Ihr Sohn aber Kleinunternehmer, der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 17.500 Euro und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen und hat Ihr Sohn als Kleinunternehmer nicht freiwillig zur Regelbesteuerung an die er dann 5 Jahre gebunden ist, optiert, dann ist Ihre Rechnung richtig, eine Umsatzsteuer bleibt aussen vor. Sachverhalt B es gilt das vorstehend aufgeführte. Sachverhalt C Wenn Ihr Sohn unentgeltlich etwas vermittelt, dann würde bei ihm auch keine Umsatsteuer anfallen, wenn er kein Kleinunternehmer ist bzw. als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optiert hat. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer!
