Kategorie: Mehrwertsteuer |
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Frage: Mwst. / Umsatzsteuer |
| Gefragt am 24.02.2011 11:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Da sich der gesamte wirtschaftliche Vorgang in Deutschland abspielt, ist er in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. D. h., dass Sie an Ihren Kunden eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen müssen. Ihr Lieferant stellt Ihnen ebenfalls eine Rechnung mit deut. USt aus, die Sie als Vorsteuer abziehen können. Sie müssen in diesem Fall in Deutschland Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Hierfür benötigen Sie eine deutsche Steuernummer, die Sie beim Finanzamt Chemnitz-Süd beantragen können. Dorthin geben Sie auch alle Voranmeldungen ab. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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