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Kategorie: Mehrwertsteuer

Frage: Motorrad kaufen das nicht versteuert wurde

Gefragt am 01.07.2010 09:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035

Guten tag.

Mir wurde ein Motorrad zum Kauf angeboten, dass durch dessen Besitzer in Deutschland erworben wurde, jeoch aufgrund des Status des Besitzers als NATO Angehoeriger ohne MWSt gekauft wurde.

Das Motorrad ist gut ein Jahr alt und hat ca 7000 KM.

Kann ich dieses Fahrzeug als deutscher Staatsangehoeriger - somit suerpflichtiger - Kaufen und muss etwas abfuehren, bzw in welcher Hoehe sind Abgaben faellig.

Das Fahrzeug befindet sich im altersentsprechendem Zustand und ist unfallfrei. Verkauf erfolgt, da der Besitzer zurueck in die Heimat geht und das Fahrzeug nicht mitnehmen moechte, daher entspricht der (fuer mich sehr gute) Verkaufspreis auch etwa 45% des Neupreises.

Vielen Dank.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Umsatzsteuervergünstigungen für NATO-Angehörge regelt Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk.). Danach ist der Erwerb durch einen NATO-Angehörigen ist steuerfrei. Bei der Veräußerung an eine sogenannte nicht berechtigte Person (Nicht-NATO-Angehöriger) wird eine Nachverzollung durchgeführt.

Das BMF-Schreiben vom 22.12.2004 führt zur Anwendung der Vorschriften Folgendes aus:

Eine Weitergabe bzw. ein Verkauf der Waren, die sich in der Verwendung zu besonderen Zwecken der Streitkräfte befinden, an eine nicht berechtigte Person ist möglich, wenn die Streitkräfte eine Veräußerungsgenehmigung ausgestellt haben und die Waren gem. § 4 Truppenzollgesetz 1962 unter Abgabenerhebung bei der zuständigen Zollstelle zum uneingeschränkten freien Verkehr abgefertigt werden. Abgabenschuldner werden das Mitglied der Streitkräfte und die nicht berechtigte Person gesamtschuldnerisch.

Sie sollten sich folglich vor dem Kauf über den Zollwert informieren und sich mit dem Käufer einigen, wer die Kosten zu tragen hat.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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