| Kategorie: Mehrwertsteuer |
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| Frage: Kleinunternehmerregelung überschreite 17.500 Euro |
| Einsatz: € 15,00 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung bezihen sich auf die voraussichtlichen Umsätze. Im ersten Jahr nach überschreiten der Umsatzgrenze von 17.500€ (brutto) sind Umsätze bis zu 50.000€ (brutto) unschädlich. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, ist der gesamte Umsatz der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Sie sollten abschätzen ob Sie dieses Jahr einen Umsatz von 42.016€ (netto) überschreiten oder nicht. Wenn ja, sollte umsatzsteuerpflichtig abgerechnet werden. Nach überschreiten der Grenze von 17.500€ (brutto)in diesem Jahr, ist ab 2011 in jedem Fall die Regelbesteuerung anzuwenden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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