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Innergemeinschaftlicher Fernverkehr ab dem 01.07.21

Gefragt am 18.05.2021
16:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 812

 

Wie verbuche ich den Warenverkauf an Privatpersonen in einem anderen EU Land ab dem 1.7.21 (Innergemeinschaftlicher Fernverkauf) wenn ich die Lieferschwelle von 10000 € überschreite? Wie verbuche ich die Zahlung der Umsatzsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern, die über das Bundeszentralamt an die EU-Länder weitergeleitet wird? Nennen Sie mir bitte die entsprechende Buchungssätze und Kontenbezeichnungen (SKR 04). Ist die Bemessungsgrundlage der Besteuerung der Netto-Umsatz oder der Netto-Umsatz zzgl. Versandkosten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.05.2021
16:23 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 18.05.2021
16:33 Uhr

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Beantwortet am 18.05.2021 16:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 812

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Grundsätzlich gehören die Versandkosten als Nebenleistung zur Lieferung zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.

Den Nettoumsatz buchen Sie bitte auf das Konto 4320 (Erlöse aus im anderen EU-Land
steuerpflichtigen Lieferungen) ...



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