Kategorie: Mehrwertsteuer |
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Frage: Fahrtkostenerstattung in Rechnung: mit oder ohne USt.? |
| Gefragt am 09.02.2011 10:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich arbeite als Freiberufler (Journalist). Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, berechne ich auf meine Leistungen 7% Umsatzsteuer. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Fahrtkosten gehören zu Ihren Reisekosten. Sie stellen keine durchlaufenden Posten dar sondern müssen als Nebenleistung zur Hauptleistung mit, in Ihrem Falle, 7% Umsatzsteuer auf die 0,30 Euro weiter berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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