Kategorie: Mehrwertsteuer |
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Frage: Dienstleistung im Ausland |
| Gefragt am 09.06.2010 01:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Ich bin freiberuflicher Trainer und habe nach § 19 UStG optiert und darf auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, dann sind Sie automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit, d.h. Sie dürfen in Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Eine gesonderte Option ist hierfür nicht möglich. Sie vermerken lediglich auf Ihrer Rechnung, dass Sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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