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Dienstleistung im Ausland

Gefragt am 09.06.2010
01:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3878

 

Ich bin freiberuflicher Trainer und habe nach § 19 UStG optiert und darf auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.
Nun darf ich ein Angebot für eine 2 - 3 tägige Inhouse-Schulung in Luxembourg erstellen. Im Falle einer Rechnung ? Darf ich die Mehrwersteuer nun aussen vor lassen oder welche Umsatzsteuer muss angesetzt werden, die von Deutschland oder von Luxemburg? Danke vorab.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.06.2010
01:17 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 09.06.2010
08:54 Uhr

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Beantwortet am 09.06.2010 08:54 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3878

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, dann sind Sie automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit, d ...



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