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Kategorie: Mehrwertsteuer

Frage: Dienstleistung im Ausland

Gefragt am 09.06.2010 01:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Ich bin freiberuflicher Trainer und habe nach § 19 UStG optiert und darf auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.
Nun darf ich ein Angebot für eine 2 - 3 tägige Inhouse-Schulung in Luxembourg erstellen. Im Falle einer Rechnung ? Darf ich die Mehrwersteuer nun aussen vor lassen oder welche Umsatzsteuer muss angesetzt werden, die von Deutschland oder von Luxemburg? Danke vorab.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, dann sind Sie automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit, d.h. Sie dürfen in Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Eine gesonderte Option ist hierfür nicht möglich. Sie vermerken lediglich auf Ihrer Rechnung, dass Sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

Nachfrage
Hallo und danke für rasche Antwort. Aber wie ist das denn nun mit meiner Rechnung nach Luxemburg? Also nun auch ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung.

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

meine Antwort bezog sich auf die Rechnung nach Luxemburg. Sie stellen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Kleinunternehmerschaftsvermerk aus.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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