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Überbrückungshilfe III Fixkosten brutto oder netto?

Gefragt am 27.07.2021
21:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1251 | Bewertung 5/5

 

Wenn man bei der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten die Miete angibt, muss man die Brutto- oder Nettomiete angeben?

Was ist mit den übrigen Kosten, Brutto- oder Netto?
Wie beantragt man die Ü III, wenn man keinen Steuerberater findet, der dies tun würde?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.07.2021
21:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.07.2021
07:44 Uhr

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Beantwortet am 28.07.2021 07:44 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1251 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zur Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskünfte erteilen.

Förderfähig sind sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Elektrizität. Sollte in der Miete Umsatzsteuer enthalten sind, so ist diese nicht anzusetzen, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (diese Umsatzsteuer also vom Finanzamt erstattet/angerechnet bekommen) ...



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