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Wert von Immobilie und Grundstück ggü.dem Finanzamt durchsetzen

Gefragt am 20.09.2014
11:34 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2626

 

Ich habe ein renovierungsbedürftiges 2-Familienhaus aus den 1960ziger Jahren für ca. 200 T€ gekauft. Das Haus steht auf einem 750 m² großen Grundstück in einer Wohngegend mit einem Bodenrichtwert von 230 €/m² (lt. Oberer Gutachterausschuss des Landes NRW).

Demnäch hätte das Grundstück bereits einen Wert von ca. 170 T€. Für das Haus verbliebe ein Wert von nur 30 T€ mit allen Nachteilen bzgl. Absetzbarkeit von Sanierungskosten und Höhe der AfA.

In der Realität ist das Grundstück jedoch sehr schmal und lang und nur von der Straßenseite erreichbar. Eine sog. Hinterlandbebauung ist daher technisch kaum möglich und zudem derzeit von der Kommune verboten.

Der Wert des Grundstückes ist also tatsächlich viel niedriger und geht eher in Richtung Gartenland.

Wie läßt sich dies ggü. dem Finanzamt stichhaltig nachweisen?

Bei Eigentumswohnungen in 6-Familienhäusern konnte ich ggü. dem FA bisher immer die 80/20-Regel durchsetzen (80 % des Kaufpreises entfallen auf die Wohnung, 20 % auf die zugeordnete Grundstücksfläche).

Welche Strategie würden Sie im o.g. Fall empfehlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.09.2014
11:34 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 20.09.2014 16:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2626

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Nach BFH- Urteil vom 10.10.2000, BStBl II 2001, 183 ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.

Der Kaufpreisaufteilung liegen die Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuches (Sachwertverfahren nach der Immobilienwertermittlung) zu Grunde ...



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