Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Vorvertrag innerhalb der Spekulationsfrist |
| Gefragt am 04.02.2010 14:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Abschreibung erhöht den Veräusserungsgewinn bei Ihrem Vermieter, wenn er innerhalb der 10-Jahresfrist veräussert. Die Steuervorteile, die er in der Vergangenheit durch die Abschreibung hatte, darf er behalten. Der Abschluss eines Vorvertrages ist möglich. Hier sollte nach den Grundsätzen des BH-Urteils vom 07.08.1970 (VI R 166/67 ) verfahren werden. In diesem notariellen Vertrag muss der Vermieter Ihnen ein Angebot über den Verkauf des Objektes machen. Sie als potentieller Käufer müssen dieses Angebot dann einenm bestimmten Zeitraum (z. B. von 1 Monat ) annehmen. Liegt dann die Annahme des Angebotes nach Ablauf der Spekulatonsfrist, dann liegt kein steuerpflichtiger Veräusserungsgewinn vor. Bei der Vertragsgestaltung muss ein Steueerberater hinzugezogen werden, da hier keine Fehler gemacht werden dürfen. Dies alles muss sehr genau formuliert werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
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