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Vermietung ein Teils des Eigentumshauses - Nebenkosten

Gefragt am 15.12.2014
15:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2262

 

Ich und meine Frau besitzen und wohnen unsere Haus. Wir sind beide Eigentümer des ganzes Haus. Wir wollten 2 Zimmern des Hauses untervermieten.
1 Tema
Wäre’s möglich dass nur meine Frau die Zimmern vermieten?
Sodass die Erträge aus der Vermietung nur in ihre steuerliche Situation gerechnet werden sollen.
Oder müssen wir beide zusammen die Wohnung vermieten
2 Tema
Es ist uns nicht möglich die Nebenkosten für die vermieteten Zimmer separat abzurechnen. Daher würden wir die Wohnung warm vermieten.
Wie werden die Nebenkosten vom Finanzamt betrachtet?
Muss man Steuer nur auf die Kaltmiete zahlen?
Sollte man daher die beide Beträge (Kalt- und Warmmiete) im Mietvertrag explicit unterscheiden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.12.2014
15:09 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 15.12.2014
15:18 Uhr

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Beantwortet am 15.12.2014 15:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2262

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

1. Thema: Person des Vermieters: Sofern Sie sich einig sind, wer vermietet, kann jeder in dem Rahmen seines Eigentums (üblicherweise 50%) als Vermieter auftreten. Soweit Also die beiden Zimmer (mit anteiligen Gemeinschaftsbereichen) nicht über 50% der Wohnfläche ausmachen, kann Ihre Frau alleine als Vermieter auftreten ...



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