Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Vermietete Immobilie Finanzierungskosten-Abzug |
| Gefragt am 07.05.2010 17:58 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Es ist steuerlich nicht erforderlich Fremdkapital auf die eigengenutzte Wohnung umzuschichten. Um möglichst viel Zinsaufwand steuerlich berücksichtigungsfähig zu halten, sollten Sie das Darlehen der vermieteten Wohnung überhaupt nicht tilgen. Bei der steuerlichen Berücksichtigung der Zinsaufwendungen kommt es lediglich darauf an, dass das Fremdkapital zur Anschaffung der Wohnung verwendet wurde. Spätere Vermögensänderungen sind völlig unbeachtlich. Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zuhaben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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