Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Verkauf von fuenf Etagenwohnungen |
| Gefragt am 13.09.2011 19:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bei der steuerlichen Beurteilung, ob bei Veräußerung Grundstücke durch Privatpersonen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist im Wesentlichen auf die Dauer der Nutzung vor Veräußerung und die Zahl der veräußerten Objekte abzustellen. Zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel hat BMF ein vereinfachtes Prüfschema entwickelt. Zunächst besteht kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf, da alle Wohnung über 5 Jahre in Ihrem Besitz sind. Außerdem sind die 3 mehr als 10 Jahre vermieteten Wohnungen nicht Objekten i.S.d. 3-Objekte-Grenze. Somit wird die 3-Objekte-Grenze nicht überschritten. Daher ist die geplante Veräußerung der Wohnungen grundsätzlich kein gewerbliches Grundstückshandel. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Nachfrage Rückantwort |
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