Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: Verkauf von fuenf Etagenwohnungen

Gefragt am 13.09.2011 19:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes ist mein Anliegen.

Ich will fuenf Eigentumswohnungen, welche seit dem Erwerb durchgehende vermietet waren, an einen einzigen Kaeufer 8ein Bekannter) im Oktober 2011 verauessern.

Drei Objekte waren mehr als 10 Jahre seit Anschaffung in meinem Besitz.

Zwei Objekte sind seit ueber 7 Jahren seit Beschaffung in meinem Besitz.

Liegt hier jetzt ein Gewerbeverdacht nahe?

Nach meinem Weltbild kann ich die ersten drei Objekte wohl steuerfrei verkaufen(einhalten der Spekulationsfrist von 10 Jahren)

oder zerstoert der zusammenhaengende Verkauf der beiden anderen Wohnungen jetzt meine Geduld und nun muss der gesamte Gewinn versteuert werden und faellt auch noch ggf. Gewerbesteuer an?(3-Objekt Regelung)

Ich habe die Wohnungen zu meiner Altersvorsorge gekauft und will mein Vermoegen nun nur umschichten.

Danke

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Bei der steuerlichen Beurteilung, ob bei Veräußerung Grundstücke durch Privatpersonen ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist im Wesentlichen auf die Dauer der Nutzung vor Veräußerung und die Zahl der veräußerten Objekte abzustellen. Zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel hat BMF ein vereinfachtes Prüfschema entwickelt.

Zunächst besteht kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf, da alle Wohnung über 5 Jahre in Ihrem Besitz sind. Außerdem sind die 3 mehr als 10 Jahre vermieteten Wohnungen nicht Objekten i.S.d. 3-Objekte-Grenze. Somit wird die 3-Objekte-Grenze nicht überschritten. Daher ist die geplante Veräußerung der Wohnungen grundsätzlich kein gewerbliches Grundstückshandel.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart

Nachfrage
Vielen herzlichen Dank fuer Ihre prompte Antwort.

Das bedeutet fuer mich, dass ich nur fuer die beiden Wohnungen bei denen ich innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren die Verauesserung vornehme, einen Verauesserungsgewinn berechnen und versteuern muss.

Die drei Wohnungen die ich laenger als 10 JAhre hatte hingegen steurfrei verauessern kann.

Ist das so richtig? Dann stimmt mein Weltbild wieder. Ein Super Portal!

Vielen herzlichen Dank

Rückantwort
Sehr geehrter Herr Ebel,

nach der Darstellung Ihres Sachverhalts ist es zutreffend: 3 Wohnungen können steuerfrei veräußert werden, da bei diesen die 10-Jahre-Haltfrist abgelaufen ist. Veräußerung der 2 Wohnungen ist nach § 23 EStG zu versteuern.

Ich freue mich, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Y. Bolik
Steuerberaterin

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!