Kategorie: Immobilienbesteuerung |
|---|
Frage: Verkauf in 2 Raten, um die Einnahmen in 2 Jahre zu verteilen |
| Gefragt am 13.11.2011 15:09 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
In welchem Jahr ist der Gewinn beim Immobilienverkauf zu versteuern? Wie verhält es sich, wenn man den Kaufpreis in 2 Raten erhält und der Jahreswechsel dazwischen liegt? Wie könnte dieses Vorgehen im Notarvertrag begründet oder formuliert werden? |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Unabhängig davon, ob der Gewinn innerhalb eines Gewerbebetriebes oder im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes angefallen ist, ist der Gewinn im Jahr der Realisierung zu Versteuern. Stichtag des privaten Veräußerungsgeschäftes ist der Tag des notariellen Kaufvertrages. Eine Möglichkeit den Zeitpunkt der Versteuerung durch Zahlungsmodalitäten zu beeinflussen besteht nicht. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
