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Verkauf selbst genutzte Immobilie

Gefragt am 17.04.2019
16:25 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1209

 

Ich habe im Februar 2017 mit meinem damaligen Lebensgefährten ein Haus erworben. Wir sind beide mit jeweils 50% im Grundbuch eingetragen und haben beide alle Kosten (inkl. Darlehensverträge) hälftig getragen. Jetzt haben wir uns getrennt und möchten das Haus verkaufen. Dazu stellen sich die folgenden Fragen. Bis vor Kurzem haben wir die Immobilie noch gemeinsam bewohnt. Jetzt wohnt nur noch er darin.

1) In unseren Augen ist der Verkauf einer Immobilie, die 2 Jahre privat genutzt wurde, steuerfrei. Sind es zwei Jahr ab Kauf (Notarvertrag) oder ab Einzug? Wie genau werden diese zwei Jahre gerechnet?

2) Was zählt als private Nutzung? Müssen wir beide darin gewohnt haben?

3) Im Falle eines erfolgen Verkaufs mit Gewinn (derzeit sehr wahrscheinlich), wie bestimmt sich im schlimmsten Fall die Besteuerungsgrundlage? Welche Kosten können wir absetzen?

Danke.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.04.2019
16:25 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 17.04.2019
17:03 Uhr

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Beantwortet am 17.04.2019 17:03 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1209

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.

1. Der Verkauf kann steuerfrei erfolgen, wenn die Nutzung seit Kauf (Datum Kaufvertrag ) ausschließlich selbst bewohnt wurde oder wenn die Selbstnutzung im Jahr des Verkaufs und in den voran gegangenen beiden Jahren erfolgte ...



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Kommentare anderer Experten


Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Kommentiert am 17.04.2019 17:46:49 Uhr

Ich bin voraussichtlich bis morgen abend nur schwer erreichbar (Flugreise). Sie können mir auch gerne per Email ergänzende Fragen zukommen lassen, wenn noch etwas offen geblieben ist. Meine Email-Adresse lautet: k.christiansen@ihr-kanzleihaus.de


Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Kommentiert am 17.04.2019 17:33:10 Uhr

Hier noch die Verwaltungsanweisungen zur Information: https://bmf-esth.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-26/inhalt.html






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