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Verkauf einer von den Eltern überlassenen Immobilie -teilweise unentgeltlich-

Gefragt am 28.04.2014
20:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

 

Hallo,

2011 wurde die Immobilie von den Eltern auf den Sohn übertragen.

Der Überlassungsvertrag definierte den Wert mit 215 TEUR für das Gebäude und 65 TEUR für das Grundstück. Weiter wurde definiert, dass das Grundstück ohne Gegenleistung als Vorwegerbe, das Gebäude gegen Zahlung von 215 TEUR überlassen wurde.

Verkauf findet in 2014 für erwartete 295 TEUR statt.

Berechnet sich der Veräußerungsgewinn auf 295 TEUR abzüglich 280 TEUR oder abzüglich 215 TEUR? (Anrechnung AfA, sowie Nebenkosten von An- und Verkauf ausgenommen).

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2014
20:49 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 29.04.2014 09:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,
bezüglich der im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen Grundstücksteile treten Sie in Einzelrechtsnachfolge des Vorbesitzers. D.h. die unentgeltliche Übertragung ist kein Anschaffungsvorgang. Insofern das Anschaffungsdatum des Vorbesitzers ausserhalb der 10 Jahresfrist liegt, fallen dafür keine Steuern an ...



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