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Veräußerung von Eigentumsanteilen an Eigentumswohnungen nach einer Trennung

Gefragt am 26.04.2020
23:30 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 929

 

Mein Ex-Lebensgefährte und ich zusammen verschiedene Eigentumswohnungen erworben und vermieten diese als GbR. Auf Grund der Trennung möchten wir die Wohnungen nun aufteilen. Derzeit hält jeder 50% der GbR und auch der Wohnungen lt. Grundbuch. Wir möchten diese Anteile für die Wohnungen nun an den jeweils anderen verkaufen bzw. tauschen. Der Verkauf soll möglichst Ende diesen Jahres über die Bühne gehen. Wir wollen die Situation zeitnah klären. Auch eine Schenkung ist möglich. Das Ganze soll dabei so wenig Grunderwerbsteuer wie möglich kosten. Dazu nun unsere Fragen:

1) Können wir evtl. anteilig die Wohnungsanteile verschenken (ich habe hier gesehen das 20 TEUR in 10 Jahren grundsätzlich steuerfrei sein können)?
2) Gelten die 20 TEUR in beide Richtungen, also er an mich einmalig und ich an ihn einmalig?
3) Wie wird die Grunderwerbsteuer bei diesem Anteilsverkauf berechnet? Gilt der Kaufpreis lt. Notarvertrag? Gibt es evtl. Kosten die wir in Abzug bringen können?
4) Müssen wir mit sonstigen Steuern durch den Verkauf rechnen (insbesondere Einkommenssteuer). Bis auf eine Wohnung sind die Wohnungen noch keine 10 Jahre in unserem Besitz. Welche Kosten können von einem evtl. Verkaufsgewinn in Abzug gebracht werden?
5) Wie verhält es sich mit der Abschreibung nach dem Weiterverkauf des Anteils für die Wohnungen? Wird dieser dann noch einmal neu festgesetzt? Falls ja, auf welcher Basis?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.04.2020
23:30 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.04.2020
06:41 Uhr

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Beantwortet am 27.04.2020 06:41 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 929

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

ihre Fragen möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche und umfassende Beratung nie ersetzen kann, sondern lediglich als erste steuerliche Einschätzung dient.

Zu 1) und 2)
Grundsätzlich können gegenseitige Schenkungen erfolgen. Diese müssen allerdings immer unabhängig von der anderen Schenkung sein. Hier darf also insbesondere bei einer Schenkung nicht die Auflage gemacht werden, dass für die Schenkung als Gegenleistung eine andere Schenkung gefordert wird. Die Freibeträge von 20.000 EUR gelten jeweils in beide Richtungen (einmal in 10 Jahren).

Zu 3)
Als Bewertungsmaßstab für die Grunderwerbsteuer gilt immer die jeweilige Gegenleistung. Das kann der Kaufpreis, die Darlehensübernahme oder der Wert der getauschten Wohnung sein. Bei einem Tausch von Wohnungen ist es z ...



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