Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: stille reserven |
| Gefragt am 25.04.2011 12:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage.
Die stillen Reserven, Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungspreis bzw. Teilwert zum Zeitpunt der Entnahme müssen auch bei der Überführung des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, in das Privatvermögen, aufgedeckt werden. Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und stehe Ihnen natürlich für weitere Rückfragen unter meiner Emailadresse : georgstahn@-online.de zu jeder Zeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn Tel.02161/67673
Nachfrage |
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