Steuerliche Absetzbarkeit einer fremdvermieteten Wohnung
Gefragt am 28.05.201508:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1919
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine neue Eigentumswohnung kaufen und diese dann selbst bewohnen. Meine alteWohnung ist ebenfalls Eigentumswohnung und fast abbezahlt - diese würde ich gerne behalten und fremdvermieten. Als Sicherheut für die Bank würde ich meine alte Wohnung gerne neu beleihen.
Inwiefern ist es möglich, die Zinsbelastung, die dann entsteht, auf die fremdvermietete Wohnung anzurechnen und steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank und beste Grüße
08:58 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie für den Erwerb der neuen (eigengenutzten) Wohnung einen Kredit aufnehmen, für den als Sicherheit die alte Wohnung herhält, die dann vermietet sein wird. Richtig? Sie wollen die Darlehenszinsen steuerlich irgendwie nutzbar machen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!