Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Steruervorteile im Falle einer Immobilien GbR

Gefragt am 10.05.2015
18:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2252

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessieren mich für den Kauf einer Immobilie (Pflegeeinrichtung) und den sich daraus ergebenden Abschreibungsmöglichkeiten beim zu versteuernden Einkommen.

Der Immobilienkauf führt zu den folgenden Steuervorteilen, welche mein zu versteuerndes Einkommen senken:
- Über 50 Jahre kann von den Baukosten jährlich 2% für die Abnutzung abgeschrieben werden (Gebäudeabschreibung).
- Hinzu kommt eine 10-jährige Sonder-AfA über 10% jährlich für Einrichtungsgegenstände.
- Weiter können die Darlehenszinsen das zu versteuernde Einkommen senken.

Nun erwäge ich, gemeinsam mit einer weiteren Person eine Immobilien GbR und einem Anteilsverhältnis von 50/50 zu gründen.

Frage (1) - Steuervorteile
Erwerben wir die Immobilie über die GbR, können wir dann die oben genannten Steuervorteile nach wie vor geltend machen?

Frage (2) - Stuererklärung
Den Ablauf stelle ich mir so vor, dass zuerst die Immobilien GbR eine Steuerklärung beim Finanzamt abzugeben hat. Anschließend kann jeder Teilhaber der GbR entsprechend seines Anteils die oben genannten Steuervorteile für sich geltend machen? Das hieße für mich, dass ich 1% AfA (Gebäudeabschreibung) sowie 5% Sonder-AfA in meiner eigenen Steuererklärung geltend machen kann? Oder bedient sich die GbR dieser Steuervorteile? Nur würde ich im letztgenannten Fall nicht verstehen, wie sich der Ablauf gestaltet.

Frage (3) - GbR Vertrag
Des Weiteren besteht die Frage, ob bei der Gründung einer Immobilien GbR ein ausführlicher Vertrag oder nur eine kurze Vereinbarung genügt? Oder gibt es es noch andere Möglichkeiten?

Besten Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.05.2015
18:14 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 10.05.2015 20:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2252

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Die aufgelisteten “Steuervorteile” stehen Ihnen auch bei Gründung einer Immobilien GbR zu.

Die GbR hat in einer einheitlichen Feststellungserklärung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung