Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf (Eigentumswohnung)

Gefragt am 11.11.2012
13:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2745

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Februar 2010 kauften meine Schwester und ich gemeinsam in Hamburg eine Eigentumswohnung (finanziert aus Eigenkapital, anteilig 50% : 50%), die meine Schwester seit dem alleine bewohnt hat.

Ich wohnte bereits vor und seit dem Kauf der Immobilie zur Miete im Frankfurter Raum (Hauptwohnsitz, ohne weitere Zweitwohnsitze).

Nun möchte meine Schwester wieder in den Süden Deutschlands ziehen und wir sind uns einig, dass wir die Wohnung auf so weite Distanz nicht vermieten möchten. Deshalb planen wir, diese zeitnah zu veräußern (voraussichtlich Anfang 2013). Da die Quadratmeterpreise gestiegen sind, rechnen wir damit, dass wir durch den Verkauf der Eigentumswohnung einen Gewinn erzielen werden.

Da meine Schwester seit dem Kauf ununterbrochen selbst in der Immobilie gewohnt hat und zudem im Jahr des Verkaufs (voraussichtlich Anfang 2013) und den beiden Vorjahren (2010 + 2011 + 2012) selbst darin gewohnt hat, wird sie einen potentiellen Gewinn aus der Veräußerung nicht versteuern müssen.

Mich interessiert nun, ob ich ebenfalls von der Versteuerung des Gewinns, der durch die Veräußerung der Eigentumswohnung (potentiell) entsteht, befreit bin? Gibt es diesbezüglich Tipps, die ich beachten könnte?

Die Wohnung habe ich zwar nicht selbst bewohnt, aber doch immerhin selbst genutzt. Ich habe keinerlei Mieteinnahmen eingenommen und meiner Schwester meinen Anteil der Wohnung kostenfrei überlassen. Am Hausgeld habe ich mich finanziell beteiligt (anteilig jedoch nicht 50 : 50). Hin und wieder habe ich die Wohnung als „Ferienwohnsitz“ verwendet.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.11.2012
13:25 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.11.2012 13:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2745

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Es ist korrekt, dass die Gewinne aus Veräußerung eines selbst genutzten Wohneigentums nicht der Einkommensteuer unterliegt, auch wenn die Veräußerung innerhalb der 10-Jahre-Frist erfolgt (§23 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung