Kategorie: Immobilienbesteuerung |
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Frage: Spekulationssteuer / Einkommenssteuer |
| Gefragt am 01.03.2011 19:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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hallo, ich habe in 8/2003 ein halbes Haus geerbt. Verkehrswert lt. Gutachten 77000,-€.Meinem Schwager habe ich für 38500.--€ seine Hälfte abgekauft.Lt.AfA Tabelle sind noch 39572.--€ Restbetrag.Bemessungsgrundlage 47585.--€.AK Grund und Boden 8387.--€.Wäre ein Verkauf am 09/2013 vollkommen steuerfrei? Wenn ich heute für 125000.--€ verkaufen würde, was für Steuern wären zu zahlen und wie hoch wären Diese? |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass das Haus zum Privatvermögen gehört. Soweit Sie die Haushälfte in 8/2003 geerbt haben, liegt einkommensteuerlich kein Anschaffungsgeschäft vor. War zudem der Erblasser länger als 10 Jahre Eigentümer, ist ein Veräusserungsgewinn, soweit er auf die geerbte Haushälfte entfällt, auch bei einer Veräusserung vor 9/2013 steuerfrei. Bzgl. der vom Schwager erworbenen Haushälfte liegen Anschaffungskosten vor, sodaß bzlg. diesem Anteil die 10-Jahresfrist gilt. Haben Sie die Hälfte in 08/2003 gekauft, dann können Sie die Hälfte ab 09/2013 steuerfrei verkaufen. Allerdings würde auch hier keine Steuer anfallen, wenn Sie diese Hälfte ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken von Anfang nutzen ODER im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Eine Errechnung der Einkommensteuer auf einen eventuellen Veräuasserungsgewinn ist nicht möglich, da der eprsönliche Steuersatz ermittelt werden muss. Dieser ist abhängig vom Familienstand und anderen Einkünften im Sinne des EStG. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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