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Spekulationssteuer bezüglich Verkauf einer Eigentumswohnung

Gefragt am 28.12.2020
14:04 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 971

 

Meine Tochter hat am 01.10..2011 eine Eigentumswohnung gekauft. Ich habe in dieser Wohnung vom 01.10.2011 bis 31.08.2017 mietfrei gewohnt. Seit dem 0109.2017 ist die Wohnung vermietet und es werden normale Mieteinnahmen erzielt. Ende Januar/Anfang Februar 2021 soll die Wohnung nun verkauft werden, und zwar mit Gewinn gegenüber dem Kaufpreis von 2011. Frage: Greift die 40 %ige Spekulationssteuer voll durch ? Meine Tochter hat davon gelesen, dass dann, wenn für die ersten 3 Jahre nach Kauf für die Wohnung keine Mieteinnahmen erzielt wurden, weil die Wohnung an direkte Angehörige mietfrei überlassen wurde, die Spekulationssteuer bei einem Verkauf der Wohnung vor dem 01.11.2021 nicht anfallen wird. Ist diese Annahme richtig oder fällt die 40 %ige Spekulationssteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis an ? Für eine entsprechende Klärung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Küßhauer

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2020
14:04 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.12.2020
14:16 Uhr

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Beantwortet am 28.12.2020 14:16 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 971

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die Annahme Ihrer Tochter ist leider nicht richtig. Die Ausnahme von der Besteuerung gilt bei Veräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist dann, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde ...



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