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Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

Gefragt am 17.09.2020
17:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 859

 

Ich habe mit meinem damaligen Mann im Juni 2011 eine Eigentumswohnung gekauft. 1 Jahr wohnten wir dort zusammen, nach der Trennung blieb ich mit unserem Sohn noch 2 Jahre in der Wohnung. Nach unserem Auszug zog mein Exmann ein. Zum 31.07.2020 hat er gekündigt. Seit dem steht die Wohnung leer, bzw. Wurde nur tageweise über AirBnB vermietet.

Wir sind uns einig dass wir verkaufen wollen. Nun behauptet mein Exmann dass ich (im Gegensatz zu ihm) meinen Gewinn versteuern müsste, da die Spekulationsfrist erst Juni 2021 ausläuft und ich die Wohnung vor Verkauf nicht bewohnt habe.

Ist das korrekt? Da es um viel Geld geht brauche ich hier absolute Rechtssicherheit.

Ich bin der Meinung, dass keiner von uns beim Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist Steuern zahlen muss, da die Wohnung nie fremd vermietet, sondern durchgehend von den Eigentümern bewohnt war.
Nach einer Trennung können nunmal nicht mehr beide Eigentümer in der Wohnung wohnen...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2020
17:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 17.09.2020
18:22 Uhr

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Beantwortet am 17.09.2020 18:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 859

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com.

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

"Leider" muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Ex-Mann hier im Recht ist. Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss selbst durch Sie erfolgt sein ...



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